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  • Sonderveröffentlichung: Alexander P. Letzsch, Lombard Intermediation Services S.A.

Vorteil Lebensversicherung.

Vermögensstrukturierung. Lange Zeit galt die Vermögensverwaltende GmbH als interessantes Vehikel, weil Kursgewinne und Dividenden­erträge weitgehend steuerfrei gestellt waren. Das ändert sich nun. Die Lebensversicherung als Alternative wird dadurch noch attraktiver.

Im letzten Jahrzehnt hat sich bei zahlreichen vermögenden Privatpersonen die Vermögensverwaltende GmbH einen guten Ruf geschaffen. Vor allem die ursprüngliche 95-prozentige Freistellung der Dividendenerträge und Kapitalgewinne von der Steuerpflicht, unabhängig von der Beteiligungsgröße, waren ein wichtiges Plus. Mittlerweile werden diese Vorteile allerdings immer weiter eingeschränkt. Ist dies dann noch ein sinnvolles Konstrukt?

Das sind die Fakten: Die Freistellung der Dividendenerträge von Streubesitzbeteiligungen ist schon gefallen. Und im Lauf des Jahres 2015 wird sogar mit der Erweiterung der Steuerpflicht von Kapitalgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen gerechnet. Angesichts der Kosten – zum Beispiel für Buchhaltung, Abschluss, Wirtschaftsprüfung, Erstellung der Steu­ererklärungen – erscheint die Vermögensverwaltende GmbH dann schon nicht mehr sonderlich attraktiv. Gibt es eine Alternative?

Eine flexiblere Möglichkeit existiert tatsächlich: Es ist die in Deutschland steuerlich anerkannte Lebensversicherungslösung nach Luxemburger Recht. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die im Rahmen der Vermögensanlage erzielten Erträge ohne Steuerabzug wieder angelegt werden können. Dadurch kommt es zu einem erheblichen Steuerstundungseffekt. Erst mit der Auszahlung nach Kündigung oder am Laufzeitende werden die Erträge maximal mit dem Abgeltungsteuersatz in Deutschland besteuert. Die Ausschüttungsbelastung beim Versicherungsnehmer fällt deshalb in der Regel geringer aus. Und die Kos­ten bewegen sich fast im gleichen Rahmen wie die Kos­ten für die Verwaltung einer GmbH.

Eine genaue Kalkulation (Beispielrechnung, im Magazin auf Seite 72 unten) zeigt: Unter Renditegesichtspunkten schneidet die Lebensversicherung nach Steuern schon heute in der Regel besser ab. Werden die Kapitalgewinne in der Kapitalgesellschaft künftig komplett steuerpflichtig, akzentuiert sich der Unterschied noch. In diesem Fall werden – je nach steuerlicher Belastung des Investors – beim gleichen Ertragsmix wie in der Vermögensverwaltung zwischen 0,5 und 2,2 Prozentpunkte pro Jahr mehr verdient.

Der Renditeaspekt ist nicht der einzige Vorteil der Lebensversicherungslösung. Auch in anderen Punkten schneidet sie besser ab als die Vermögensverwaltung mittels GmbH.

So wird sich der auf persönliche Diskretion bedachte Investor in der Regel nicht darüber freuen, wenn aufgrund der Veröffentlichungspflichten die Bilanzen der GmbH oder künftig sogar die Beteiligungsverhältnisse im Internet zu finden sind. Bei der Lebensversicherung dagegen werden die Inhaberdaten nicht  publik gemacht. Mindestens ebenso wichtig sind die Unterschiede in Fragen der Mobilität und der Nachlassplanung.

Die Vermögensverwaltende GmbH schränkt die Mobilität des Investors ein, da diese Struktur nicht für einen Wegzug geeignet ist. Denn eine entsprechende Wegzugsbesteuerung kann stille Reserven heben. Und selbst im Fall eines Wegzuges auf Zeit mit entsprechender Stundungsregelung in Deutschland ist die Heimatstruktur eventuell gar nicht für das jeweilige Gastland geeignet. Eine zu 100 Prozent von einer Person gehaltene GmbH wird zum Beispiel von den US-Steuerbehörden als Controlled Foreign Company (CFC) angesehen. Sie entfaltet deshalb keine Abschirmwirkung der jeweiligen auf Ebene der GmbH erwirtschafteten Erträge. Die Folge ist, dass bei Steuerpflicht in den USA alle Erträge in der GmbH in den USA zu deklarieren sind. So gut die Struktur aus nationaler Sicht auch sein mag, im internationalen Kontext gelangt sie sehr schnell an ihre Grenzen.

Ein Wegzug mit der Lebensversicherungslösung ist dagegen kein Problem. Der Vertrag lässt sich in der Regel an neue Anforderungen anpassen, eine Wegzugsbesteuerung gibt es nicht. Die Lebensversicherungslösung erhält zudem grundsätzlich die volle DBA-Berechtigung. Das heißt: Etwaige einbehaltene Quellensteuern auf die Erträge sind in den meisten Fällen erstattungsfähig.

Auch die Nachlassplanung stellt die Vermögensverwaltende GmbH vor Schwierigkeiten. Erstens wird die Struktur vermutlich künftig eine stärkere Rolle als Verwaltungsvermögen spielen – und damit erbschaftsteuerlich weniger stark begünstigt. Zweitens sorgt die Vererbung der Anteile selbst (Übertragungsvorgang mit Änderung der Anteilseigner) für Prob­leme. Es geht dabei um die eventuelle Bewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke. Und um die zukünftige Governance der Vermögensverwaltung – wer wird Geschäftsführer und trifft zeitnah die Entscheidungen zur Anlagepolitik?

Im Nachlassfall können zudem Investitionen der GmbH in US-Aktien oder Immobilien im Wert von jeweils mehr als 60000 Dollar im Zusammenspiel mit den CFC-Regelungen einen Estate in den USA begründen. Das bedeutet, dass die Abschirmwirkung der GmbH auf die Einzelperson nicht anerkannt wird und aufgrund ihres Todes in den USA zumindest Erklärungspflichten zum Nachlass ausgelöst werden. Dadurch wird zwar nicht gleichzeitig eine Besteuerung in den USA fällig – denn aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den USA und Deutschland in Erbschaftsteuerangelegenheiten fällt in der Regel keine Erbschaftsteuer in den USA an. Zumindest dann, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Ablebens seinen Wohnsitz in Deutschland hatte.

Bis zur Feststellung, dass keine Nachlasspflichten in den USA bestehen, könnte aber theoretisch der US-bezogene Nachlass für Verfügungen blockiert sein, nicht zuletzt weil der Vermögensverwalter unter Umständen für die Verpflichtungen aus dem Estate von den US-Steuerbehörden haftbar gemacht werden könnte. Dies ist unter anderem damit begründet, dass US-Recht die Universalsukzession im Todesfall nicht kennt und der Estate darum nicht einem einzelnen Erben zugerechnet werden kann.

Die Versicherung kann dagegen im Nachlassfall problemlos vererbt werden. Wird von Todes wegen ausgezahlt, sind die Wertsteigerungen in der Police einkommensteuerfrei. Im Gegensatz dazu bleibt es bei der Vermögensverwaltenden GmbH bei der Ausschüttungsbelastung auch für die Erben. Es fällt lediglich Erbschaftsteuer an, die sich relativ einfach berechnen lässt. Die Versicherungspolice enthält die Nachfolgeregelung, der oder die Begünstigte(n) erhalten eine Leistung entsprechend der Quote der Begünstigung.

Für den Erblasser ist außerdem wichtig: Die Begünstigten können einfach und ohne große Formalien jederzeit ausgetauscht werden. Im Todesfall wird auch noch eine Risikozahlung in Höhe von mindestens zehn Prozent der eingezahlten Prämie geleistet. Diese ist einkommensteuerfrei und deckt in den meisten Fällen die zusätzlich aufgelaufenen Kos­ten der Risikoversicherung mehr als ab.

Deutsche Investoren, die in die USA inves­tieren lassen, schlafen mit der Lebensversicherungspolice ebenfalls ruhiger. Denn eine Investition über 60000 Dollar aus dem Lebensversicherungsvertrag wird nicht als Anlage der Einzelperson gesehen – sondern als Anlage der Versicherungsgesellschaft. Stirbt der Versicherungsnehmer, entsteht kein Estate in den USA und auch das DBA in Erbschaftsteuerangelegenheiten ist nicht heranzuziehen.

Es bleibt also eine rein deutsche Nachlassangelegenheit, die angesichts der einfachen Regelungen für den Begünstigten unschlagbar praktikabel und unbürokratisch ist.

Und noch ein kleiner ergänzender Vorteil im Vergleich zur Vermögensverwaltung mit einer Kapitalgesellschaft besteht für alle, die auf Ebene der Vermögensverwaltenden GmbH Anlagen in ausländische Private-Equity-Vehikel tätigen. Denn dort ist neben der grundsätzlichen Problematik, dass keine gewerblichen Anlagen zum Zuge kommen dürfen, auch die Frage zu klären, wie die Steuerreportings dieser Investments in die GmbH-Bilanz mit einbezogen werden können. Bei einer Versicherungslösung sind diese steuerlichen Daten oder auch die Gewerblichkeit des Private-Equity-Vehikels dagegen unerheblich, es kommt für die Besteuerung lediglich auf den Wert bei Rückzahlung an.

Es lohnt sich also in jedem Fall, die aktuelle Vermögensstrukturierung auf den Prüfstand zu stellen. Neben den Kosten spielt dabei vor allem die Praktikabilität im täglichen Leben eine Rolle. Für die Lebensversicherung sprechen die einfache Übertragung des Vermögens, der geringe Administrativaufwand, die größere persönliche Freiheit und die vergleichbar höheren Nachsteuerergebnisse.

Denn gerade in Zeiten niedriger Zinsen werden vor allem Kapitalgewinne und Dividendenerträge in den Vordergrund rücken müssen, um langfristige Anlageziele zu erreichen.       ®

 

Sonderveröffentlichung:

Alexander P. Letzsch

Lombard Intermediation Services S.A.

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