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  • Dr. Florian Mercker

Sicherheits-Check.

(Geschätzte Lesezeit: 2 - 4 Minuten)

Der 30.09. ist Kunstversicherungstag – der Stichtag, um Policen zu kündigen oder zu adjustieren, falls kein unterjähriger Beginn explizit vereinbart wurde. Private-wealth-Experte Florian Mercker erklärt, was zu tun ist.

Wie in jedem Jahr endet zum 30. September für die meisten Kunstversicherungspolicen die Kündigungsfrist – drei Monate zum Jahresende. Ich habe mir diesen Termin deshalb rot im Kalender angestrichen, um nicht zu vergessen, Konditionen sowie Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes einer kritischen Prüfung zu unterziehen. 

Dabei geht es in der Regel nicht um die Höhe der Beiträge oder um Courtagen. Und auch nicht zwingend um den Wechsel des Versicherers oder Maklers. Wichtig ist vor allem zu untersuchen, ob der bestehende Vertrag noch passt. Denn nur die wenigsten Makler und Versicherer prüfen dies fortlaufend für ihre Klienten.

Mir kommt es dabei vor allem auf die Versicherungssumme an: Sind fest taxierte Werte vereinbart, die im Schadensfall auch tatsächlich erstattet werden? Oder enthält die Police nur deklarierte Werte, die im Fall des Falles erst tatsächlich ermittelt und diskutiert werden müssen?

Ich bevorzuge Klarheit. Deshalb ist es sinnvoll, die vereinbarten Werte jetzt anzupassen. Der Blick auf die Auktionsergebnisse dieses Jahres zeigt: Einige hoch bewertete zeitgenössische Künstler haben Federn lassen müssen, andere konnten ihre Stellung behaupten, alte Meister haben sich positiv entwickelt. Falls sich der Wert Ihres Kunstwerks erhöht hat, steigen natürlich die Versicherungsprämien. Eine Anpassung des Selbstbehalts könnte deshalb der nächste Schritt sein, um die Police wieder zurück in den angestrebten Kostenrahmen zu bringen. Ich akzeptiere lieber einen höheren Selbstbehalt, als grundsätzlich das Risiko einer Unterversicherung einzugehen.

Ob der aktuelle Versicherungsschutz noch angemessen ist, hängt aber nicht nur von monetären Faktoren ab. Der Leihverkehr oder Transporte zu Ausstellungen müssen ebenso beachtet werden wie die Deckung von Verkaufsobjekten im Rahmen von Kommissionsverträgen.

Auch die Verteilung der Sammlung auf unterschiedliche Wohnsitze gilt es zu prüfen. Wird zum Beispiel eine Sammlung im Wert von vier Millionen Euro zu gleichen Teilen auf das Wohnhaus, ein Ferienhaus in Südfrankreich sowie in Kitzbühel und das Büro verteilt, so sind das vier unterschiedliche Risikostandorte. Nicht an allen Orten wird zur selben Zeit etwas passieren. Es könnte deshalb interessant sein, nur eine Million Euro zu versichern.

Entscheidend sind also stets die Erfordernisse, die aus der Lebenswirklichkeit des Sammlers entstehen. Wer regelmäßig in mehreren Ländern präsent ist, vielleicht sogar mehreren Kontinenten, und sich in den eigenen vier Wänden mit seiner Kunst umgibt, braucht einen anderen Schutz als derjenige, der viel im internationalen Kontext verleiht. Oder seine Kunst lieber professionell einlagert.

Viele Kunstsammler haben sich nach der Entscheidung Großbritanniens für den Brexit gefragt, ob dies Auswirkungen auf ihre Policen bei Lloyds haben wird. In diesem Punkt kann Entwarnung gegeben werden. Nach Aussage aller wichtiger Beteiligter und meiner Überzeugung hat der Brexit auf die Kunstversicherung keinen Einfluss. Der Kunstmarkt war immer international, auch Lloyds hat als Rückversicherer ein starkes globales Geschäft. Der Standort London wird deshalb – zumindest, was die Versicherungswirtschaft angeht – nicht schwächer werden.

Ob es Sinn macht, die Sammlung in das Vereinigte Königreich zu bringen, bevor das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz in Kraft tritt, ist natürlich eine ganz andere Frage.

Wenn es um die Versicherung geht, irritiert mich mehr, dass es immer noch Sammler gibt, die sich auf dem Versicherungsschutz eines Dritten ausruhen – Museum, Händler oder Kunstlager. Ein Versicherungsvertrag muss jedoch immer auf den eigenen Namen lauten. Nur dann kann der Sammler sicher sein, dass wirklich ein Schutz besteht!

Habe ich Sie jetzt erschreckt? Scheint Ihnen die Frist bis zum 30. September plötzlich viel zu kurz? Dann habe ich zum Schluss noch eine gute Nachricht. Ein Anruf genügt, um mit der Versicherung eine Fristverkürzung, beispielsweise auf den 30. November, zu vereinbaren. Sie haben dann genügend Zeit, um den Schutz Ihrer Kunstwerke auf eine sichere Basis zu stellen.  ®

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